Der Nationalrat hat in seinem jüngsten Beschluss am 8.7.2020 die Grundbuchs-Novelle 2020 (GB-Nov 2020) einstimmig genehmigt. Im Fokus der Novelle steht die Stärkung und praktikablere Ausgestaltung der Treuhänderrangordnung. Hauptziel ist es, dass die Vorteile dieser Rangordnung letztlich überwiegen und die Papierrangordnung zurückgedrängt wird. Dazu mussten insbesondere das Allgemeine Grundbuchgesetz 1955, das Grundbuchumstellungsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert werden.

Zum Inhalt der Novelle:

–       Vorgesehen ist eine Regelung für den Fall des Todes, des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders.

–       Zudem sollen die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder in Zukunft nicht entgegenstehen. Dem beglaubigenden Notar wird es außerdem gestattet sein, eine Zustimmungserklärung zu beglaubigen.

–       Die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist wird geregelt und

–       Erleichterungen bei der Antragstellung und Zustellung sollen eintreten.

Hintergrund der Novelle:

Zunächst wurden mit der Grundbuchs-Novelle 2008 die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umstellung der Grundstücksdatenbank auf eine neue Datenbank (GDB-neu) geschaffen und die Möglichkeiten eines Einsatzes der Informationstechnologie im Grundbuchsverfahren ausgeweitet.

Im Jahr 2012 gab es eine weitere Novelle, mit welcher einige grundbuchsrechtliche Bestimmungen adaptiert und beispielsweise die Namens- und Treuhänderrangordnung eingeführt.

Durch technische Strukturierung des Grundbuchsverfahrens und Migration kam es in den letzten Jahren zu bedeutenden Fortschritten. Dennoch müssen vor allem im Bereich der klassischen Papierrangordnungen mit ihrer Bindung an den Papierbeschluss nach wie vor viele Anträge auch in analoger Form erfasst und bearbeitet werden.

Fazit: Im Fokus der Grundbuchs-Novelle 2020 steht die Treuhänderrangordnung. Sie wird in Zukunft praktikabler ausgestaltet sein, sodass die Vorteile dieser Rangordnung überwiegen und die Papierrangordnung zurückgedrängt wird. Die Neuerungen treten mit 1.10.2020 in Kraft.

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