Kauf einer Immobilie

Ein Immobilienkaufvertrag sollte stets gut durchdacht werden. Es gibt vieles zu beachten, damit er letztlich „wasserdicht“ ist. Damit Vertragsfehler ausgeschlossen werden können, empfiehlt es sich, ihn prüfen zu lassen. Grundsätzlich ist der Immobilienkaufvertrag in Österreich jedoch formfrei und kann von den Vertragspartnern selbst aufgesetzt werden. Bereits in mündlicher Form ist er gültig, aus Sicherheitsgründen wird er aber meist verschriftlicht und sollte auch von einem Notar oder Gericht beglaubigt werden, damit an der Echtheit der Unterschriften kein Zweifel bleibt.

Im nächsten Schritt ist der Eintragungsgrundsatz im Grundbuch zu beachten, da es in Österreich für den Eigentumserwerb einer Immobilie neben einem gültigen Kaufvertrag auch einen Eintrag im Grundbuch bedarf. Alle Unterlagen betreffend der Änderung müssen beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Vorher sollte noch vereinbart werden, wer das Finanzamt verständigt und überwacht, ob Zahlung und Übergabe ordnungsgemäß erfolgen. Wichtig für den Käufer ist außerdem, dass er sich über Mietrechte in Bezug auf das Kaufobjekt informiert, denn diese bleiben trotz der Übergabe an den neuen Besitzer aufrecht.

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